Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Personalvermittlung

1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen bzgl. der Personalvermittlung zwischen H&S Strategy Consultants GmbH – nachfolgend Auftragnehmer genannt – und dem jeweiligen Auftraggeber.
(2) Ebenso zwischen Auftraggeber und mit nach dem §15 Aktiengesetz oder mit wirtschaftlich verbundenen Unternehmen des Auftragnehmers.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung sofern durch einzelvertragliche, mindestens in Textform getroffene Absprachen nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Als Auftraggeber wird die Partei verstanden, die Kandidatenvorschläge durch den Auftragnehmer erhält. Dies betrifft konkludent einen erteilten Suchauftrag oder eine Leistung der Personalvermittlung durch tatsächliche oder konkludente Annahme des Auftraggebers.
(5) Ein Kandidat gilt im Sinne dieser AGB als vorgeschlagen, sobald der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein (Kurz-)Profil, Lebenslauf, Profilbeschreibung etc. zur Verfügung gestellt hat, in dem die Identität des Kandidaten offengelegt wird.
(6) Ist der Kandidat bereits beim Auftraggeber bekannt (der Kandidat hat sich unabhängig vom Auftragnehmer beworben oder Profil/Lebenslauf wurde anderweitig vorgeschlagen) verpflichtet sich der Auftraggeber dies unverzüglich schriftlich per E-Mail in Textform dem Auftragnehmer mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, steht dem Auftraggeber im Falle eines Vertragsabschlusses zwischen Auftraggeber und Kandidat ein Honoraranspruch gemäß §2 zu. Kandidaten gelten nicht als bekannt, sofern in den letzten drei Monaten kein aktiver Bewerbungsprozess zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber bestand. Der Bewerbungsprozess endet insbesondere dann, wenn der Kandidat eine Absage erhalten hat oder die Kommunikation abgebrochen ist.

2. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
(1) Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber ein erfolgsabhängiges Honorar, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Vorlage des Profils/Lebenslaufs zwischen dem von Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten und dem Auftraggeber oder einem mit diesem rechtlich im Sinne des § 15 Aktiengesetz oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen ein Dienst- oder Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.
(2) Der Auftragnehmer erhält ein Vermittlungshonorar in Höhe von 3 Bruttomonatsgehältern des vermittelten Kandidaten. Das Honorar versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Es können abweichende Regelungen zur Höhe des Vermittlungshonorars getroffen werden. Dies muss schriftlich, mindestens in Textform erfolgen. Abweichend schriftlich getroffene Regelungen zur Höhe des Vermittlungshonorars gehen der Regelung aus §2 (3) vor.
(4) Das Vermittlungshonorars wird mit Datum der Unterzeichnung des Vertrages zwischen Auftraggeber und Kandidat ohne Abzug zu sofort fällig sofern zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurden.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss den Auftragnehmer in Kenntnis zu setzen.
(6) Der Auftragnehmer hat das Recht jederzeit in Textform Auskunft über den Abschlusszeitpunkt des Dienst-/Arbeitsvertrages bzw. Stellenantritt und Höhe sowie Zusammensetzung des Bruttogehaltes zu erhalten.

3. Haftung und Allgemeine Vereinbarungen
(1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Eignung des Kandidaten. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die getroffene Auswahl des Kandidaten konkludent mit Abschluss des Arbeitsverhältnisses bzw. mit Arbeitsbeginn.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für unmittelbare und oder mittelbare Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungsleistung.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – Personalvermittlung gelten jeweils in der aktuellen Fassung.

4. Schlussbestimmungen
(1) Dem Auftraggeber ist es nicht erlaubt dem Auftragnehmer aufzurechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen. Dies gilt nicht für einen unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch.
(2) Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zum Wirksamwerden der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
(3) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen ist eine Regelung zu vereinbaren, die der Zwecksetzung der Parteien am ehesten entspricht. Dies gilt auch, wenn die AGBs eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten.
(4) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Kaiserslautern.


H&S Strategy Consultants GmbH 
Marktstraße 26 
67655 Kaiserslautern
Geschäftsführung: Dennis Schönweiler
Amtsgericht Kaiserslautern
HRB 32488
USt.-ID: DE318366413
Str.-Nr.: 19/655/14351